Garantie

JMP

Jūrmalas Mežaparki GmbH bietet eine 2-jährige Garantie für alle Gerätefehler, die mit Herstellungsfehlern oder Materialfehlern verbunden sind. Jūrmalas Mežaparki GmbH gewährt eine zusätzliche Garantie, die sich auf Herstellungs- oder Materialfehler ab dem Tag des Zahlungseingangs bezieht. Unsere Verantwortung als Hersteller im Rahmen dieser Garantie besteht darin, die beschädigten Teile nach Ermessen des Herstellers kostenlos zu ersetzen.

 

15 JAHRE GARANTIE

Gleitflächen und Edelstahl-HDPE-Platten.

 

10 JAHRE GARANTIE

Alle Stahl- und Metallteile, die mittels Wärmeverfahren verzinkt sind, sowie Teile mit Pulverbeschichtung, Haken, alle Rohre, Gummieinsätze und Gleitlager für Outdoor-Gymnastik- und Sportgeräte.

 

5 JAHRE GARANTIE

Alle Metallteile der Wippschaukeln und Stahlkomponenten mit Pulverbeschichtung. Alle Holzelemente (Hartholz, verleimtes Kiefernholz und gesägte Holzbretter). Alle stationären Seil- und Kabelelemente (zum Beispiel vertikales Kletternetz).

 

3 JAHRE GARANTIE

Outdoor-Gymnastik- und Sportgeräte: Gummiteile und Kunststoffteile sowie Gewindebefestigungen und Metallteile mit beweglichen Elementen. Alle geschweißten Teile von Outdoor-Gymnastik- und Sportgeräten.

 

2 JAHRE GARANTIE

Bewegliche Seil- und Kabelelemente (zum Beispiel Seilbrücke).

 

Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist die bestimmungsgemäße Verwendung der Geräte, die ordnungsgemäße Wartung und Reparatur, falls erforderlich, mit Originalersatzteilen sowie prophylaktische Arbeiten durch spezialisiertes Personal gemäß den Empfehlungen des Herstellers. Der Nachweis prophylaktischer Arbeiten wird vom Kunden oder der Person erbracht, die den Spielplatz nutzt. Die Garantie gilt nicht für betriebsbedingten Verschleiß, absichtliche Beschädigungen oder Vandalismus, höhere Gewalt, unsachgemäße Montage, die nicht den Anweisungen des Herstellers entspricht, und unzureichende Wartung unter Missachtung der Vorschriften von Jūrmalas Mežaparki GmbH. Im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs hat Jūrmalas Mežaparki GmbH das Recht, die Reparaturen nach eigenem Ermessen durchzuführen. Vertragsbrüche oder Preisnachlässe sind aufgrund der Garantieverpflichtung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte auf Mängelhaftung bleiben jedoch bestehen.

Ecoplay

GARANTIE:

10 Jahre Garantie bis zum Verfall auf druckimprägnierte Kiefernpfosten, 10 Jahre Garantie bis zum Verfall auf natürliche Robinienstützpfosten, 1 Jahr Garantie auf Produktionsfehler für alle anderen Teile.

Abnutzung, Vandalismus, Naturkatastrophen und Ähnliches sind nicht von der Garantie abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie in den Garantie Bedingungen unten.

 

Garantie Bedingungen:

Die Garantie umfasst die kostenlose Lieferung neuer Ersatzteile, wenn sich herausstellt, dass die gelieferten Teile Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen. Die für den Austausch der Teile erforderlichen Dienstleistungen sind nicht in der Garantie enthalten.

 

DIE GARANTIE GILT

  • wenn die Montage gemäß den Anweisungen des Herstellers erfolgt,
  • wenn der Käufer die Anweisungen für die Nutzung und Wartung der Ausrüstung befolgt,
  • wenn der Käufer die Inspektionen und Wartungen gemäß der Norm EN 1176 durchführt und alle relevanten Dokumentationen führt und aufbewahrt. Funktions- und Hauptinspektionen dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden. Alle Personen, die Wartungs-, Inspektions- oder Reparatur Arbeiten am Spielplatz durchführen, müssen über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

DIE GARANTIE GILT NICHT

  • wenn der Käufer die Anweisungen für die Nutzung des Gerätes nicht befolgt (das Gerät wird unsachgemäß verwendet),
  • wenn der Käufer die Wartungsanweisungen nicht befolgt (der Käufer führt keine Inspektionen und Wartungen durch, führt keine Dokumentation der Inspektionen und Wartungen und führt keine qualifizierten Arbeiten gemäß den Anforderungen der EN 1176 durch),
  • wenn die Holzbeschichtung auf druckimprägniertem Holz nicht regelmäßig aufgetragen wird,
  • wenn der Schaden an dem Gerät durch Vandalismus oder ungeeignete Eigenschaften des Geländes, auf dem das Gerät installiert wurde, verursacht wurde und der Käufer den Hersteller nicht vor der Bestellung schriftlich über diese Eigenschaften informiert hat,
  • im Falle von normalem Verschleiß,
  • im Falle von Verfärbungen, natürlicher Vergrauung des Holzes durch äußere Einflüsse,
  • wenn der Käufer ohne vorherige Genehmigung des Herstellers das Gerät verändert (Hinzufügen von Gegenständen, Einbau von nicht originalen Ersatzteilen usw.),
  • wenn der Käufer das Gerät unsachgemäß gewartet und dadurch beschädigt hat,
  • wenn die Montage nicht gemäß den Anweisungen durchgeführt wurde und die Sicherheitsabstände nicht eingehalten wurden,
  • im Falle von Naturkatastrophen.